Definition
Vertrauenswürdigkeit bezeichnet die Eigenschaft oder Fähigkeit einer Person oder Institution, das Vertrauen und die Zuverlässigkeit gegenüber anderen zu bewahren. Eine vertrauenswürdige Person wird als ehrlich, aufrichtig und zuverlässig wahrgenommen.
Wertesystemische Bedeutung: Vertrauenswürdigkeit ist ein sog. “pWert” (Power-Wert).
Herkunft
Das Wort “Vertrauenswürdigkeit” setzt sich zusammen aus “Vertrauen” = althochdeutsch “fritrauen” = “zuversichtlich sein, hoffen, vertrauen” und “würdig” = althochdeutsch “wurdig” = “wert, von Wert” sowie dem Suffix “-keit”, das verwendet wird, um Substantive zu bilden, insbesondere solche, die abstrakte Konzepte oder Zustände beschreiben.
Hinweis
Die ausführliche Beschreibung dieses Begriffs befindet sich nur in der vollständigen Werte-Enzyklopädie und in einer nächsten Ausgabe vom „Das große Buch der Werte – Enzyklopädie der Wertvorstellungen“ (ab 2024).
Verweise und Vorkommen im WELEX
Eng verwandte Werte
Als Synonym oder im Text vorkommend
Letzte Bearbeitung am 20.08.2023